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Bürgermeisteramt

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Rathaus Waibstadt
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74915 Waibstadt

Telefon 07263/91470
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Verfahrensbeschreibungen

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Massenaufstieg von Kinderluftballons - Erlaubnis beantragen

  • Zuständige Stelle
  • Voraussetzungen
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Frist/Dauer
  • Rechtsgrundlage
  • Kosten/Leistung
  • Freigabevermerk

Möchten Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung einen Luftballonwettbewerb durchführen, benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe.

Möchten Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung einen Luftballonwettbewerb durchführen, benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe.

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Zuständige Stelle

  • die Deutsche Flugsicherung
  • das für Ihren Bezirk zuständige Regierungspräsidium

Voraussetzungen

Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Fälle:

  • Aufstiege von einzelnen unbemannten Freiballons mit einer Gesamtmasse von Ballonhülle und Ballast von mehr als 0,5 Kilogramm. Freiballons sind mit einem Traggas, das leichter als Luft ist, oder mit Heißluft gefüllt.
  • Aufstiege von gebündelten unbemannten Freiballons
  • Massenaufstiege von unbemannten Freiballons in folgenden Bereichen:
    • in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (z.B. Flughafen Stuttgart)
    • im Umkreis von 15 Kilometern um Regionalflughäfen (z.B. Friedrichshafen)
    • im Umkreis von 15 Kilometern um Militärflugplätze,
    • im Umkreis von 1,5 Kilometern um zivile Flugplätze sowie
    • beim Aufstieg von mehr als 500 Ballons

Für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der genannten Bereiche stattfinden, benötigen Sie keine besondere Freigabe, wenn Sie

  • die Ballons nicht bündeln,
  • keine gasbefüllten Ballons benutzen und
  • keine harten Gegenstände an den Ballons befestigen.

Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Fälle:

  • Aufstiege von einzelnen unbemannten Freiballons mit einer Gesamtmasse von Ballonhülle und Ballast von mehr als 0,5 Kilogramm.
  • Aufstiege von gebündelten unbemannten Freiballons
  • Massenaufstiege von unbemannten Freiballons in folgenden Bereichen:
    • in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (z.B. Flughafen Stuttgart)
    • im Umkreis von 15 Kilometern um Regionalflughäfen (z.B. Friedrichshafen)
    • im Umkreis von 15 Kilometern um Militärflugplätze,
    • im Umkreis von 1,5 Kilometern um zivile Flugplätze sowie
    • beim Aufstieg von mehr als 500 Ballons
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Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung schriftlich oder telefonisch beantragen. Die zuständige Stelle bietet im Internet auch einen Telefax- und einen Onlineantrag an.

Im Antrag müssen Sie angeben:

  • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
  • Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
  • Anzahl der Ballons
  • Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen

Ausnahmen vom Aufstiegsverbot für Luftballons, das in einer Entfernung von 1,5 Kilometern von Flugplätzen gilt, kann das für diesen Aufstiegsort zuständige Regierungspräsidium zulassen.

Hinweis: Falls der Massenaufstieg der Ballons im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.

Sie können die Genehmigung schriftlich oder telefonisch beantragen. Die zuständige Stelle bietet im Internet auch einen Telefax- und einen Onlineantrag an.

Ausnahmen vom Aufstiegsverbot für Luftballons, das in einer Entfernung von 1,5 Kilometern von Flugplätzen gilt, kann das für diesen Aufstiegsort zuständige Regierungspräsidium zulassen.

Veranstaltung genehmigen lassenSondernutzung

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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung

Rechtsgrundlage

  • § 15a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Verbotene Nutzung des Luftraums)
  • § 16a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums)

Kosten/Leistung

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben.

 

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