Lebenslagen
Vereine
Fast die Hälfte aller Bürger in Baden-Württemberg ist ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagiert – das ist mehr als in jedem anderen Bundesland. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz. Lesen Sie hier mehr.
Das baden-württembergische Justizministerium hat einen Rechtswegweiser zum Vereinsrecht herausgegeben, der Ihnen eine erste Orientierung in Fragen des Vereinsrechts bietet. Das Finanzministerium hat die Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" herausgegeben. Informationen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern in einem Verein bietet der Wegweiser Bürgergesellschaft an. Informationen zur Beschäftigung von Mitarbeitern finden Sie auch in der Lebenslage "Arbeitgeber".
Alle gemeinnützigen Organisationen (darunter viele Vereine) haben die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger (z.B. Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte) gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert werden.
Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Anerkennung der Eignung eines Vereins als Vormund
- Anmeldung der Auflösung und Liquidation eines Vereins
- Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister
- Ehrenamtsportal Baden-Württemberg
- Einsicht in das Vereinsregister
- Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr)
- Erlaubnis zur Durchführung von Sammlungen
- Körperschaftsteuer
- Lebensmittelüberwachung - Vereins- und Straßenfeste
- Vereinsanmeldung beim Finanzamt
