Logo der Stadt Waibstadt mit den Stadtteilen Daisbach und Bernau
KontaktImpressumDatenschutzHilfe
  • Rathaus & Bürgerservice
    • Rathaus-Verwaltung
    • Links und Partner
    • Öffnungszeiten
    • Lebenslagen Service-BW
    • Behördenwegweiser
    • Verfahrensbeschreibung
    • Wo finde und erledige ich was?
    • Formulare
    • Fundbüro
    • Notfall-Telefonnummern
    • Unwetterwarnung - Hochwasserpegelstände - Hochwassergefahrenkarte
    • Sicher Kommunizieren
    • öffentliche Einrichtungen
    • Bürger helfen Bürgern
    • Integrationsmanagement
    • Behördennummer 115
    • E-Rechnung
  • Unsere Stadt
    • Aktuelles
    • Aktuelles vom GVV Waibstadt
    • Aktuelles vom WZV Waibstadt
    • Corona-Informationen
    • Nachrichtenblatt
    • Tourismus
    • Freizeit- u. Sportstätten
    • Bauen u. Wohnen
    • Städtische-öffentl. Einrichtungen
    • Ausschreibungen und Wettbewerbe
    • Ausbildungs- und Stellenangebote
    • Förderprogramme
  • Kultur & Soziales
    • Veranstaltungen
    • Vereine
    • Kindergärten
    • Kinderbetreuung
    • Allgem. Schulen
    • Betreuungsangebote
    • Weiterführende Schulen
    • Sonstige Bildungsstätten
    • Kirchen u. Religionsgemeinschaften
    • Freizeitheim
    • Büchereien
  • Wirtschaft & Gewerbe
    • Firmenverzeichnis
    • Verkehrsanbindung
    • Wirtschaftsstandort Waibstadt
    • Gewerbeimmobilien
  • Barrierefreiheit
  • Rathaus-Verwaltung
  • Links und Partner
  • Öffnungszeiten
  • Lebenslagen Service-BW
  • Behördenwegweiser
  • Verfahrensbeschreibung
  • Wo finde und erledige ich was?
  • Formulare
  • Fundbüro
  • Notfall-Telefonnummern
  • Unwetterwarnung - Hochwasserpegelstände - Hochwassergefahrenkarte
  • Sicher Kommunizieren
  • öffentliche Einrichtungen
  • Bürger helfen Bürgern
  • Integrationsmanagement
  • Behördennummer 115
  • E-Rechnung

Bürgermeisteramt

Wappen Waibstadt

Rathaus Waibstadt
Hauptstraße 31
74915 Waibstadt

Telefon 07263/91470
Fax   07263/9147-11

poststelle@waibstadt.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8.30 - 12.00 Uhr
Mo. + Mi.  14.00 - 16.00 Uhr
Do. zusätzl. 13.30 -18.00 Uhr

Zur Zeit nur mit Terminvereinbarung!

Verwaltungsstelle
Rathaus Daisbach
Daisbachtalstr. 46
74915 Waibstadt

Telefon 07261/2069
Fax   07261/655230

daisbach@waibstadt.de

Alternative Terminvereinbarung möglich

Startseite Rathaus & Bürgerservice Verfahrensbeschreibung

Leistungen

Alphabetisches Register überspringen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

  • Zuständige Stelle
  • Voraussetzungen
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Rechtsgrundlage
  • Kosten/Leistung
  • Freigabevermerk

Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

mehr

Zuständige Stelle

die Feuerwehr Ihrer Gemeinde

Voraussetzungen

Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.

Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.
mehr

Verfahrensablauf

Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift erfahren Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde und Ihrer Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung. Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift erfahren Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde und Ihrer Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung. Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

mehr

Erforderliche Unterlagen

keine

Rechtsgrundlage

  • § 7 Feuerwehrgesetz (FwG) (Angehörige der Gemeindefeuerwehr)
  • § 11 Feuerwehrgesetz (FwG) (Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr)

Kosten/Leistung

Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 26.06.2020 freigegeben.

 

© 2008 - 2021 Stadt Waibstadt | Tel: 07263/91470 | Fax 07263/9147-11 | E-Mail: poststelle@waibstadt.de