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Bürgermeisteramt

Wappen Waibstadt

Rathaus Waibstadt
Hauptstraße 31
74915 Waibstadt

Telefon 07263/91470
Fax   07263/9147-11

poststelle@waibstadt.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8.30 - 12.00 Uhr
Mo. + Mi.  14.00 - 16.00 Uhr
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74915 Waibstadt

Telefon 07261/2069
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Leistungen

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Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten

  • Zuständige Stelle
  • Voraussetzungen
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.

Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen sein.

Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

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Zuständige Stelle

für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde

Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Voraussetzungen

Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.

Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck bzw. auch bei der Reinigung davon.

Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.

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Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen.

In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich hinausgeht, genehmigen lassen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung, LMHV)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 06.08.2020 freigegeben.

 

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