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Bürgermeisteramt

Wappen Waibstadt

Rathaus Waibstadt
Hauptstraße 31
74915 Waibstadt

Telefon 07263/91470
Fax   07263/9147-11

poststelle@waibstadt.de

Öffnungszeiten:
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Leistungen

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Fortbildung an der Führungsakademie (öffentlicher Dienst BW) - Teilnahme anmelden

  • Zuständige Stelle
  • Voraussetzungen
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Frist/Dauer
  • Kosten/Leistung
  • Freigabevermerk

Die Führungsakademie Baden-Württemberg bietet verschiedene Qualifizierungsdienstleistungen für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg an. Neben dem klassischen Seminarangebot gibt es auch maßgeschneiderte Inhouse-Veranstaltungen.

Tipp: Das Angebot der Führungsakademie finden Sie im Internet.

Die Führungsakademie Baden-Württemberg bietet verschiedene Qualifizierungsdienstleistungen für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg an. Neben dem klassischen Seminarangebot gibt es auch maßgeschneiderte Inhouse-Veranstaltungen.

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Zuständige Stelle

die Führungsakademie Baden-Württemberg

Voraussetzungen

Sie müssen Bedienstete oder Bediensteter des Landes Baden-Württemberg sein.

Für die kostenlose Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang benötigen Sie die Genehmigung der Bildungsmaßnahme der für Sie zuständigen Bildungsverantwortlichen.

Sie müssen Bedienstete oder Bediensteter des Landes Baden-Württemberg sein.

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Verfahrensablauf

Das aktuelle Fortbildungsprogramm der Führungsakademie Baden-Württemberg ist über die Internetseite der Führungsakademie abrufbar. Dort können Sie sich auch für die Veranstaltungen anmelden.

Tipp: Für die erstmalige Anmeldung sowie für eine Seminarbuchung stellen wir Ihnen eine Anleitung zur Verfügung.

Das aktuelle Fortbildungsprogramm der Führungsakademie Baden-Württemberg ist über die Internetseite der Führungsakademie abrufbar. Dort können Sie sich auch für die Veranstaltungen anmelden.

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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Buchungsschluss für ein Seminar ist vier Wochen vor Seminarbeginn.

Kosten/Leistung

  • wenn die Bildungsmaßnahme von Ihren Bildungsverantwortlichen genehmigt wurde: keine
    Die Kosten für das Seminar übernimmt Ihre Dienststelle. Die anfallenden Übernachtungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten erhalten Sie im Rahmen einer Reisekostenabrechnung nach dem Reisekostengesetz von Ihrer Dienststelle zurück.
  • ohne Genehmigung: Sie selbst müssen sämtliche anfallende Kosten tragen.
  • für eine Stornierung des Besuchs der Fortbildungsveranstaltung:
    • 15 Tage und mehr vor Seminarbeginn: keine Stornokosten
    • 8 bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50 Prozent der Kosten für das Seminar
    • 0 bis 7 Tage vor Seminarbeginn: 100 Prozent der Kosten für das Seminar

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 13.08.2015 freigegeben.

 

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