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Bürgermeisteramt

Wappen Waibstadt

Rathaus Waibstadt
Hauptstraße 31
74915 Waibstadt

Telefon 07263/91470
Fax   07263/9147-11

poststelle@waibstadt.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8.30 - 12.00 Uhr
Mo. + Mi.  14.00 - 16.00 Uhr
Do. zusätzl. 13.30 -18.00 Uhr

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Telefon 07261/2069
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Lebenslagen

Alle Lebenslagen anzeigen | Zuwanderung | Einreise und Aufenthaltstitel | Niederlassungserlaubnis

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet. Damit dürfen Sie arbeiten oder selbständig tätig sein.

Wenn Sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis beantragen. Regelmäßig setzt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis voraus, dass Sie seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen. Wenn sich Ihr Aufenthaltsrecht im Rahmen des Familiennachzugs von einem deutschen Familienangehörigen ableitet, verkürzt sich diese Frist auf drei Jahre.

Neben den erforderlichen Voraufenthaltszeiten müssen für Sie für eine Niederlassungserlaubnis weitere Voraussetzungen erfüllen, vor allem einen gesicherten Lebensunterhalt, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und ausreichenden Wohnraum.

Zugehörige Leistungen

  • Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
  • Niederlassungserlaubnis beantragen
  • Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 03.03.2020 freigegeben.

 

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