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Bürgermeisteramt

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Rathaus Waibstadt
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Startseite Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Waibstadt ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den offiziellen Internetauftritt www.waibstadt.de der Stadt Waibstadt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)       Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        
Gescannte PDF-Dateien z.B. alte Satzungen können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bei der Neuerstellung dieser Dokumente werden die Grundsätze der Barrierefreiheit jedoch angewendet.
 
b)       Unverhältnismäßige Belastung 
Eigens erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, welche nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Bei der Neuerstellung dieser Dokumente werden die Grundsätze der Barrierefreiheit jedoch angewendet.
 
In die Webseite über Links oder iFrame eingebundene Inhalte von Dritten können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2020 erstellt.Die Erklärung wurde zuletzt am 01.07.2020 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können bei folgender Stelle eingeholt werden:

Stadt Waibstadt, Internetbeauftragte Frau PriebeTel. 07263 9147-10   , Fax 07263 9147-11E-Mail: info@waibstadt.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Waibstadt wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
 
Falls die Stadt Waibstadt nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
 
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


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