Logo der Stadt Waibstadt mit den Stadtteilen Daisbach und Bernau
KontaktImpressumDatenschutzHilfe
  • Rathaus & Bürgerservice
    • Rathaus-Verwaltung
    • Links und Partner
    • Öffnungszeiten
    • Lebenslagen Service-BW
    • Behördenwegweiser
    • Verfahrensbeschreibung
    • Wo finde und erledige ich was?
    • Formulare
    • Fundbüro
    • Notfall-Telefonnummern
    • Unwetterwarnung - Hochwasserpegelstände - Hochwassergefahrenkarte
    • Sicher Kommunizieren
    • öffentliche Einrichtungen
    • Bürger helfen Bürgern
    • Integrationsmanagement
    • Behördennummer 115
    • E-Rechnung
  • Unsere Stadt
    • Aktuelles
    • Aktuelles vom GVV Waibstadt
    • Aktuelles vom WZV Waibstadt
    • Corona-Informationen
    • Nachrichtenblatt
    • Tourismus
    • Freizeit- u. Sportstätten
    • Bauen u. Wohnen
    • Städtische-öffentl. Einrichtungen
    • Ausschreibungen und Wettbewerbe
    • Ausbildungs- und Stellenangebote
    • Förderprogramme
  • Kultur & Soziales
    • Veranstaltungen
    • Vereine
    • Kindergärten
    • Kinderbetreuung
    • Allgem. Schulen
    • Betreuungsangebote
    • Weiterführende Schulen
    • Sonstige Bildungsstätten
    • Kirchen u. Religionsgemeinschaften
    • Freizeitheim
    • Büchereien
  • Wirtschaft & Gewerbe
    • Firmenverzeichnis
    • Verkehrsanbindung
    • Wirtschaftsstandort Waibstadt
    • Gewerbeimmobilien
  • Barrierefreiheit
  • Rathaus-Verwaltung
  • Links und Partner
  • Öffnungszeiten
  • Lebenslagen Service-BW
  • Behördenwegweiser
  • Verfahrensbeschreibung
  • Wo finde und erledige ich was?
  • Formulare
  • Fundbüro
  • Notfall-Telefonnummern
  • Unwetterwarnung - Hochwasserpegelstände - Hochwassergefahrenkarte
  • Sicher Kommunizieren
  • öffentliche Einrichtungen
  • Bürger helfen Bürgern
  • Integrationsmanagement
  • Behördennummer 115
  • E-Rechnung

Bürgermeisteramt

Wappen Waibstadt

Rathaus Waibstadt
Hauptstraße 31
74915 Waibstadt

Telefon 07263/91470
Fax   07263/9147-11

poststelle@waibstadt.de

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8.30 - 12.00 Uhr
Mo. + Mi.  14.00 - 16.00 Uhr
Do. zusätzl. 13.30 -18.00 Uhr

Zur Zeit nur mit Terminvereinbarung!

Verwaltungsstelle
Rathaus Daisbach
Daisbachtalstr. 46
74915 Waibstadt

Telefon 07261/2069
Fax   07261/655230

daisbach@waibstadt.de

Alternative Terminvereinbarung möglich

Startseite Rathaus & Bürgerservice Verfahrensbeschreibung

Leistungen

Alphabetisches Register überspringen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen

  • Zuständige Stelle
  • Voraussetzungen
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Rechtsgrundlage
  • Kosten/Leistung
  • Formulare und Onlinedienste
  • Freigabevermerk

Inhalt:

  • Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften in Ihrer Vergangenheit wie
    • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
    • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
    • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
    • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Sinn:

  • Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit für:
    • ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, beispielsweise als Gastwirt oder Gastwirtin, Makler oder Maklerin, oder
    • ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, beispielsweise einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern oder ein Reisebüro

Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. In einem Auszug aus dem Gewerberregister finden Sie Angaben zum:

  • Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
  • Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit.

Inhalt:

  • Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften in Ihrer Vergangenheit wie
    • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
    • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
    • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
    • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Sinn:

  • Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit für:
    • ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, beispielsweise als Gastwirt oder Gastwirtin, Makler oder Maklerin, oder
    • ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, beispielsweise einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern oder ein Reisebüro
mehr

Zuständige Stelle

  • wenn Sie Ihren Antrag mündlich oder schriftlich stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat oder haben wird
  • wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen: das Bundesamt für Justiz

Voraussetzungen

Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben.

Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben.

mehr

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

  • Für den Online-Antrag brauchen Sie:
    • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
    • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie ihn angefordert haben.

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

  • Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Behörde.
  • Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Senden Sie den Antrag an die zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
  • Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist nur Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

  • Für den Online-Antrag brauchen Sie:
    • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
    • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie ihn angefordert haben.

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

  • Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Behörde.
  • Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Senden Sie den Antrag an die zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
  • Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist nur Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.
mehr

Erforderliche Unterlagen

für natürliche Personen:

  • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass,
  • bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses,
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.

für juristische Personen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
  • Auszug aus dem Handelsregister,
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.

Rechtsgrundlage

  • § 150 Gewerbeordnung (GewO) (Auskunft auf Antrag des Betroffenen)
  • § 150a Gewerbeordnung GewO) (Auskunft an Behörden)
  • § 78 Aufenthaltsgesetz (Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium)
  • § 150e Gewerbeordnung (GewO) (Elektronische Antragstellung)
  • § 18 Personalausweisgesetz (Elektronischer Identitätsnachweis)

Kosten/Leistung

EUR 13,00

Formulare und Onlinedienste

  • Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesjustizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.11.2018 freigegeben.

 

© 2008 - 2021 Stadt Waibstadt | Tel: 07263/91470 | Fax 07263/9147-11 | E-Mail: poststelle@waibstadt.de