Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenwohnen Friedrich-Ebert-Straße"

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Seniorenwohnen Friedrich-Ebert-Straße“

Der Gemeinderat der Stadt Waibstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2020 den im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnen Friedrich-Ebert-Straße“ gemäß § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung als jeweils selbständige Satzungen beschlossen.  
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 21100 vollständig. Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden: durch die südliche Grenze des Erbischgrabens, Flurstück 21065 im Osten: durch einen öffentlichen Weg, Flurstück 21038im Süden: durch die nördliche Grenze eines öffentlichen Wegs, Flurstück 21025im Westen: durch die westlichen Grenze der Friedrich-Ebert-Straße, Flurstück 21089
Er ergibt sich zudem aus dem nachfolgenden Lageplan:

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Seniorenwohnen Friedrich-Ebert-Straße“ in Kraft.
Die Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus der Planzeichnung mit integrierten planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der zugehörige Begründung, können zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathaus der Stadt Waibstadt, Hauptstraße 31, Zimmer Nr. 12, 23 und 24, 74915 Waibstadt, eingesehen werden. Das Rathaus ist zwar derzeit für Besucher geschlossen, der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber dennoch aufrecht erhalten, so dass die Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminabsprache per Telefon oder Email möglich ist.Hierzu können Sie sich an folgende Personen wenden:Marc Fischer, Tel: 07263 9147-29, Hauptamt@waibstadt.deBernhard Kiermeier, Tel: 07263 9147-43, Bauamt@waibstadt.deRebecca Pensch, Tel: 07263 9147-45, Bauverwaltung@waibstadt.de
Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich können die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Waibstadt, www.waibstadt.de eingesehen werden. 
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2, 2a und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenndie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.  Waibstadt, den 24.03.2020 Joachim LocherBürgermeister