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Deutsches Patent- und Markenamt
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Leistungen
- Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen
- Beschwerde beim Bundespatentgericht einlegen
- Gebrauchsmuster anmelden
- Geschmacksmuster - Eintragung beantragen
- Löschung einer Marke als Markeninhaber beantragen
- Löschung einer Marke beantragen (Antrag eines Dritten)
- Markenschutz - Eintragung anmelden
- Markenschutz - Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Patent anmelden
- Patentprüfung beantragen
- Patentregister - Design anmelden
Formulare und Onlinedienste
- Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Design elektronisch anmelden
- Design schriftlich anmelden
- Gebrauchsmusteranmeldung - Antrag auf Eintragung
- Gebrauchsmusteranmeldung - Merkblatt für Anmelder
- Geschmacksmusteranmeldung - Anlageblatt
- Geschmacksmusteranmeldung - Eintragung eines Geschmacksmusters
- Geschmacksmusteranmeldung - Merkblatt
- Geschmacksmusteranmeldung - Wiedergabe-Formblatt
- Löschung einer Marke (Antrag des Markeninhabers) - Antrag auf Löschung einer Marke wegen Verzicht
- Löschung einer Marke (Antrag eines Dritten) - Löschung einer Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
- Löschung einer Marke wegen Verfalls
- Marke elektronisch anmelden
- Marke schriftlich anmelden
- Patentanmeldung - Elektronische Anmeldung
Das Deutsche Patent- und Markenamt wird in Zukunft die elektronische Anmeldung von allen Schutzrechten anbieten. Bereits jetzt ist die elektronische Anmeldung eines deutschen und europäischen Patents möglich. - Patentanmeldung - Erfinderbenennung
- Patentanmeldung - Erteilung eines Patents
- Patentanmeldung - Kostenmerkblatt
- Patentanmeldung - Merkblatt
- Verfahrenskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Verfahrenskostenhilfe - Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Verfahrenskostenhilfe - Merkblatt
- Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke beziehungsweise gegen die Schutzgewährung für eine international registrierte Marke
Behördennummer 115
Sie haben Fragen - wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.
Der Vorteil der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?
Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.
Das 115-Serviceversprechen
Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de