Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt

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Allgemeines

Zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform des Gemeindeverwaltungsverbandes haben die Gemeinden Bargen, Epfenbach, Helmstadt, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen und Waibstadt die Verbandssatzung vom 05.06.1974 vereinbart. Der Verband entstand am 01.01.1975. Im Zuge der Gemeindereform haben sich die Mitgliedsgemeinden Bargen und Helmstadt zur neuen Gemeinde Helmstadt-Bargen zusammengeschlossen. Damit ist nur noch die neue Gemeinde Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbandes. Die Stimmengewichtung liegt bei jeweils 3 für Epfenbach, Neidenstein und Reichartshausen, bei jeweils 5 für Neckarbischofsheim und Waibstadt und bei 4 für Helmstadt-Bargen. Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes ist in Waibstadt.

Die amtliche Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden, Stand 30.06.2007: 19.864 Einwohner.

Das Aufgabenspektrum des GVV umfasst folgende Schwerpunkte

  • Die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung)
  • Die Herausgabe des gemeinsamen Amtsblattes "Nachrichtenblatt Brunnenregion"
  • Die Führung von Grundbucheinsichtsstellen in den Gemeinden Epfenbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen sowie Waibstadt
  • Die Führung eines Gemeindevollzugsdienstes für die Gemeinden Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim und Reichartshausen mit Sitz im Rathaus von Helmstadt-Bargen

Die Verwaltung ist unter der Telefonnummer des Rathauses Waibstadt 07263-91470 erreichbar.

Der Betrieb des Altenpflegeheimes Waibstadt, Hauptstr. 82 und der des Altenpflegeheimes in Neckarbischofsheim, Waibstadter Str. 20 wurde zum 01.07.2009 eingestellt und an das neue Johanniterhaus Waibstadt, Langestr. 62 Tel. 07263-6058510 übergeben.

Für die Gemeinden des GVV Waibstadt ist seit dem 05.02.2013 das Grundbuchamt in Tauberbischofsheim zuständig:
Amtsgericht Tauberbischofsheim
-Grundbuchamt-
Würzburger Straße 17
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341/949870
Fax 09341/9498777
E-Mail: poststelle@gbatauberbischofsheim.justiz.bwl.de
Homepage: http://www.amtsgericht-tauberbischofsheim.de

Für Grundbuchangelegenheiten können Sie sich gerne an die für Sie zuständige Grundbucheinsichtsstelle wenden.
Für die Gemeinden Helmstadt-Bargen, und Waibstadt ist die Stadtverwaltung Waibstadt zuständig.
Die Gemeinden Epfenbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein und Reichartshausen haben jeweils eine eigene Grundbucheinsichtsstelle.