
Aktuelle Bauleitplanung
Unter Bauleitplanung versteht man die Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan = FNP (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan = Bplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Gegensatz zum FNP sind Bebauungspläne Satzungen, also Ortsgesetze. Sie sind für jedermann verbindlich.
Das Verfahren, das zur Rechtskraft eines Bauleitplanes führt, wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zu dem Verfahren zählt unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit, die in zwei Stufen erfolgt:
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Neben den unten aufgeführten Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, können nachfolgend auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen deren frühzeitigen Unterrichtung bzw. Beteiligung elektronisch Kenntnis erlangen.
Vereinfachtes Verfahren
Hier finden Sie die aktuellen vereinfachte Verfahren der Stadt Waibstadt:
Momentan kein Verfahren bei der Stadt Waibstadt in Bearbeitung.
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Waibstadt:
Momentan kein Verfahren bei der Stadt Waibstadt in Bearbeitung.
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage)
5. Änderung des Bebauungsplanes „Eichelberg und Altenberg" - Nochmalige Öffentliche Auslegung
- Deckblatt 1 (335 KB)
- Deckblatt 2 (364 KB)
- Schriftliche Festsetzungen (160 KB)
- Örtliche Bauvorschriften (812 KB)
- Begründung (1,9 MB)
- bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (3 MB)
Baugebiete
Bebauungspläne Waibstadt
- Altenberg-Eichelberg
- Am Schneidersberg
- Bernau
- Bitzwiesen
- Bleichwiesen
- Daisbacher Berg
- Halbmorgen
- Hammerstock
- Im Bruch
- Kappisweg
- Kappiswiesen
- Lange Straße
- Oberes Lohhaus
- Schelmenbaum
- Seeläcker
- Seniorenwohnen Friedrich-Ebert-Straße
- Sportanlage Biesig
- Steidig
- Traubenstock
- Verlängerter Buchenweg
- Vorderer Kühnberg