Aktuelle Bauleitplanung
Unter Bauleitplanung versteht man die Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan = FNP (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan = Bplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Gegensatz zum FNP sind Bebauungspläne Satzungen, also Ortsgesetze. Sie sind für jedermann verbindlich.
Das Verfahren, das zur Rechtskraft eines Bauleitplanes führt, wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zu dem Verfahren zählt unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit, die in zwei Stufen erfolgt.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Neben den unten aufgeführten Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, können nachfolgend auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen deren frühzeitigen Unterrichtung bzw. Beteiligung elektronisch Kenntnis erlangen.
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Bebauungsplan "Waldstraße"
- zeichnerischer Teil im M. 1.500 (433 KB)
- Entwurf der schriftlichen Festsetzungen (345 KB)
- Entwurf der Satzung über Örtliche Bauvorschriften (139 KB)
- Begründung (2,3 MB)
- Bericht über die artenschutzrechtliche Potenzanalyse (2,4 MB)
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage)
Bebauungsplan "Traubenstock-Neuaufstellung"
hier: erneute Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 a (3) BauGB
- Schriftliche Festsetzungen (1,7 MB)
- Begründung (1,9 MB)
- Satzung über örtliche Bauvorschriften (793 KB)
- zeichnerischer Teil (1,8 MB)
Vereinfachtes Verfahren
Momentan kein Verfahren bei der Stadt Waibstadt in Bearbeitung.
Baugebiete
Bebauungspläne Waibstadt
- Altenberg-Eichelberg
- Am Schneidersberg
- Bernau
- Bitzwiesen
- Bleichwiesen
- Daisbacher Berg
- Halbmorgen
- Hammerstock
- Im Bruch
- Kappisweg
- Kappiswiesen
- Lange Straße
- Oberes Lohhaus
- Schelmenbaum
- Seeläcker
- Seniorenwohnen Friedrich-Ebert-Straße
- Sportanlage Biesig
- Steidig
- Traubenstock
- Verlängerter Buchenweg
- Vorderer Kühnberg




