E-Rechnung

Informationen zur E-Rechnung

Einführung des Zentralen Rechnungseingangs (ZRE) Baden-Württemberg

Die Stadt Waibstadt nutzt den ZRE, welcher über www.service-bw.de für den Empfang und die Weiterverarbeitung von elektonischen Rechnungen bereitgestellt wird. Dabei sollten die elektronischen Rechnungen grundsätzlich dem von der deutschen Verwaltung entwickelten Standard XRechnung entsprechen. Ebenfalls werden weitere Formate unterstützt, sofern auch sie konform zur Norm EN 16931 sind.
Rechnungssteller können, unter Angabe der Leit-ID, ihre Rechnungen beim ZRE per E-Mail oder per Upload der Rechnungsdatei auf der Seite https://service-bw.de/erechnung/ einreichen.

Die Leit-ID der Stadt Waibstadt lautet: 08226091-A6491-45 

Die an den ZRE übermittelten Rechnungsdaten werden automatisiert einer formellen Prüfung unterzogen, zu der insbesondere die Einhaltung des strukturierten Rechnungsformats zählt. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird die Rechnung für den Rechnungsempfänger entgegengenommen und in dessen Behördenkonto zum Abruf bereitgestellt. Die Rechnung gilt dem Rechnungsempfänger in diesem Moment als zugegangen.

Rechtliches

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen werden seit April 2020 auch die kommunalen Auftraggeber zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet, die aus einem europäischen Vergabeverfahren resultieren und der europäischen Norm 16931 entsprechen. Die Umsetzung der Richtlinie ist auf Landesebene durch § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) sowie durch die am 20. März 2020 im Gesetzblatt veröffentlichte E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW) 1 erfolgt.