Grundsteuerreform Baden-Württemberg

Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Diese Angaben dienen ab dem Jahr 2025  für die Berechnung der Grundsteuer nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert.
Derzeit versendet das Finanzamt Sinsheim ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle Eigentümer. Dieses sollte jeder Grundstückseigentümer bis Ende Mai 2022 erhalten haben.
Sie finden alle notwendigen weitergehenden Informationen auf der Homepage des Finanzministeriums Baden-Württemberg:
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-grundsteuer-wird-konkreter/
Hinweis in eigener Sache:
Bitte beachten Sie, dass bei eventuell anstehenden Fragen das Finanzamt in Sinsheim der richtige Ansprechpartner ist.

Die Stadtverwaltung hat keinen Zugriff auf die finanzamtsrelevanten Daten bzw. können Auskünfte aus den Unterlagen aus früheren Baugenehmigungsverfahren nur kostenpflichtig erteilt werden. Wir bitten um Beachtung!