Gemeinderat -  Fraktionen

Gewählte Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Waibstadt sind:

  • Bleick, Matthias, Bunsenstr. 20, WWG
  • Büchler, Mirco, Wolfstr. 19, Stadtteil Daisbach, CDU
  • Dr. Daub-Verhoeven, Maria, Pfarrbergstr. 5, WWG
  • Ehrmann, Thomas,  Alte Sinsheimer Str. 71, 74915 Waibstadt, WWG
  • Glasbrenner, Winfried, Kirchstr. 16, Stadtteil Daisbach, WWG
  • Küllmar, Jörg, Humboldtstr. 36, SPD
  • Lehnert, Robert, Danziger Str. 40, 74915 Waibstadt, CDU
  • Lenz, Kurt, 2. stv. Bürgermeister, Mühlbergweg 27, CDU
  • Lutz Michael, Helmstadter Str. 14, Waibstadt, CDU
  • Moser, Marcus, 3. stv. Bürgermeister, Moserhof 1, Stadtteil Daisbach, WWG
  • Rieser, Gerhard, 1. stv. Bürgermeister, Eichhölzelstr. 20, CDU
  • Sigmann, Martina, Zeisigweg 8, CDU
  • Stacke André, Am Schneidersberg 4, Waibstadt, WWG
  • Wellenreuther, Hans-Adam, Alte Sinsheimer Str. 83 SPD
  • CDU  Christlich Demokratische Union Deutschland
  • SPD  Sozialdemokratische Partei Deutschland
  • WWG  Waibstadter Wählergemeinschaft

Allgemeine Informationen

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft aus Waibstadt und Daisbach und somit das wichtigste Organ in unserer Gemeinde.
Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde und legt die Grundsätze für die Gemeindeverwaltung fest, soweit nicht der Gemeinderat seinen Ausschüssen oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. (Dies ist dann in der Hauptsatzung der Stadt Waibstadt festgeschrieben.) Oder aber der Bürgermeister ist kraft Gesetzes zuständig (zum Beispiel bei Aufgaben der "laufenden Verwaltung" wie das Melde- und Ordnungsrecht, das Personenstandswesen.) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Der Gemeinderat der Stadt Waibstadt tagt in der Regel jeweils dienstags 14tägig. Die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzung werden eine Woche vorher im Internet und im Nachrichtenblatt der Brunnenregion bekannt gemacht, so dass jeder Interessierte an den Sitzungen teilnehmen kann.
Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind, neben den Waibstadter und Daisbacher Bürgerinnen und Bürgern, auch Bürgerinnen und Bürger der EU-Staaten, die ihren Wohnsitz in Waibstadt oder Daisbach haben. Die nächsten Wahlen für alle kommunalen Gremien finden Mitte 2024 statt.