Behördenwegweiser

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA FR)

Beschreibung

Hinweis zur De-Mail:
Bitte verwenden Sie bei einer De-Mail in der Anrede den Dienststellennamen. Die eingehenden De-Mails werden über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an unsere Dienststelle weitergeleitet.


Das CVUA erfüllt zum Schutz des Verbrauchers und der Tiere folgende Aufgaben:

  1. Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, einschl. Trinkwasser, Wein, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen, Arzneimitteln, Abfällen und Abwasser, Grund-, Brauch- sowie Oberflächenwasser bei Fischsterben;
  2. Untersuchung von Proben im Rahmen der amtlichen Untersuchungen nach dem (Geflügel-)Fleischhygienerecht;
  3.  Untersuchungen und Bewertungen zur Förderung der Gesundheit und Vermeidung von Leiden und Schäden bei Tieren, zur Ermittlung und Bekämpfung von Seuchen/Krankheiten der Tiere einschließlich der von Tieren auf Menschen und von Menschen auf Tiere übertragbare Krankheiten (Zoonosen) und bei tierschutzrechtlichen Fragestellungen;
  4. Entnahme von Proben in Einzelfällen als Beauftragte der zuständigen Behörden;
  5. Erstellung von Probenplänen und Betriebsbesichtigungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung;
  6. Vertretung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften;
  7. Ausbildung zum Lebensmittelchemiker, Laboranten und Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten sowie Weiterbildung von Tierärzten;
  8. Beratung von Einrichtungen des Landes in Fragen des Umweltschutzes, der Lebensmittel-, (Geflügel-)Fleischhygiene-, Tierarzneimittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes;
  9. Beratung von Personen, die gewerblich Lebensmittel in Verkehr bringen, wenn die Beratung im öffentlichen Interesse erforderlich ist;
  10. Exportbescheinigungen, soweit sie nicht durch andere Einrichtungen ausgestellt werden müssen;
  11. Untersuchungen, zu deren Veranlassung der Inverkehrbringer von Lebensmitteln verpflichtet ist, soweit private Untersuchungseinrichtungen dazu nicht in der Lage sind oder aus besonderem Anlass;

Der Dienstbezirk eines CVUA erstreckt sich i.d.R. auf den jeweiligen Regierungsbezirk. Einige Aufgaben (Produktgruppen, spezielle Analytik) sind für mehrere Regierungsbezirke oder den gesamten Landesbereich wahrzunehmen. Im Regierungsbezirk Tübingen werden die unter Nr. 3 aufgeführten Aufgaben vom Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt (STUA) Aulendorf - Diagnostikzentrum wahrgenommen.

Die CVUAs stellen die Ergebnisse der Untersuchungen und Betriebskontrollen in Jahresberichten vor, die auf der jeweiligen CVUA-Homepage veröffentlicht werden.

Hausanschrift

Bissierstraße 5
79114 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Anfahrtsbeschreibung

Das CVUA Freiburg ist in zwei verschiedenen Dienstgebäuden in Freiburg untergebracht. Hier finden Sie detaillierte Anfahrtsbeschreibungen zu unseren Dienstgebäuden.

Kontakt

Telefon (07 61) 88 55-0
De-Mail (Bitte Hinweis in der Beschreibung beachten) poststelle@mlr.bwl.de-mail.de

Zuständigkeit

Lebensmittelüberwachung, Umweltschutz, Diagnostik und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Freiburg.

Formulare und Onlinedienste

Behördennummer 115

Sie haben Fragen - wir haben die Antworten

Logo der Behördennummer 115


Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.

Der Vorteil der 115

Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.

Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.

Das 115-Serviceversprechen

Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.

Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de