Behördenwegweiser

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Externe Organisationseinheit

Grundbucheinsichtsstelle Waibstadt

Beschreibung

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen
  • usw.

sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.

Hausanschrift

Hauptstraße 31
74914 Waibstadt
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Behördennummer 115

Sie haben Fragen - wir haben die Antworten

Logo der Behördennummer 115


Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.

Der Vorteil der 115

Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.

Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.

Das 115-Serviceversprechen

Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.

Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de