Behördenwegweiser
Baurechtsamt
Beschreibung
Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist für die Bearbeitung aller Bauanträge, Bauvoranfragen sowie für Ausnahme-/Abweichungs- und Befreiungsanträge nach dem Kenntnisgabeverfahren zuständig. Dies gilt für sämtliche Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises mit Ausnahme der neun eigenen, weiteren Baurechtsbehörden.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen Vorschriften
- Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
- Antrag Ausstellung Bescheinigung §§ 7i, 10f, 11b EStG
- Bau Angrenzerzustimmung
- Baubeschreibung Nutzungsänderung
- Baubeschreibung Werbeanlage
- Baurechtsamt online
Bauherren und Architekten können sich über diesen Online-Dienst des Baurechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises Informationen zu ihrem Bauantrag einholen. Wer einen Bauantrag gestellt hat, erhält einen Zugangscode, mit dem er sich hier einloggen kann.
- Benennung (Fach) Bauleiter § 42 LBO
- Berechnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ergänzungsbogen zum Steuerbescheinigungsantrag
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Förderung von Mietwohnraum - Antrag
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 - Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
- Merkblatt für den Stellplatznachweis im Baugenehmigungsverfahren
- Merkblatt zum Bescheinigungsverfahren f. Steuerbescheinigung
- Wohneigentumsförderung
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm
Behördennummer 115
Sie haben Fragen - wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.
Der Vorteil der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?
Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.
Das 115-Serviceversprechen
Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de