Miete – Wie hoch darf sie sein?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
oft stehen folgende Fragen im Raum: Bei Mietern – welche Miethöhe ist angemessen? Bei Vermietern - mit welchen Mieteinnahmen kann man rechnen?
Um dies beantworten zu können, führt die Stadt Waibstadt mit Unterstützung durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss für Immobilienwerte eine Datenerhebung für eine Mietwertübersicht mit beiliegendem Fragebogen durch. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Umfrage für die Region Sinsheim / östlicher Rhein-Neckar-Kreis.
Diese Mietwertübersicht soll zukünftig eine einfache, schnelle und kostenfreie Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter sein. Sie dient der Ermittlung einer durchschnittlichen Wohnraummiete und soll dem Nutzer eine grobe Einschätzung der ortsüblichen Nettokaltmiete bieten. Die ermittelte Miete ist allerdings keine Mietspiegelmiete nach § 558 c oder § 558 d BGB. Zudem ermöglicht die Mietumfrage dem Gutachterausschuss wertrelevante Immobilienkennzahlen ableiten zu können.
Bei der Erstellung ist es wichtig, eine möglichst breite Datenbasis auswerten zu können. Wir bitten Sie, uns hierbei zu unterstützen und aktiv an der Datenerhebung teilzunehmen.
Voraussetzung ist, dass ab dem 01.01.2020 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen oder die Miete (ohne Nebenkosten) ab diesem Termin geändert wurde. Die Mieten preisgebundener Sozialwohnungen können nicht berücksichtigt werden.
Füllen Sie bitte den beigefügten Fragebogen aus und übersenden ihn per Post an Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Wilhelmstr. 14-18, 74889 Sinsheim. Sie können den Fragebogen auch online unter www.sinsheim.de (Fragebogen Mietwertübersicht) aufrufen, ausfüllen und an gutachterausschuss@sinsheim.de versenden.
Die Teilnahme ist freiwillig. Ihre Angaben werden im Rahmen der Datenschutzbestimmungen streng vertraulich behandelt.
Wir würden uns freuen, wenn Sie dieses für alle Mieter und Vermieter wichtige Projekt mit Ihrer Teilnahme unterstützen.
- Fragebogen Mietwertübersicht (457 KB)