Verfahrensbeschreibung
Förderung für Fachberatungsstellen der Gewalthilfe
In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Angebot von Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, gegen häusliche Gewalt sowie von Interventionsstellen und von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend. Das Land unterstützt diese Einrichtungen finanziell über die Verwaltungsvorschrift für die Förderung des Ausbaus der Fachberatungsstellen (VwV FBS).
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Beratungseinrichtung befindet.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Träger einer Beratungseinrichtung und/oder eines mobilen Teams, die Betroffene in einem oder mehreren der folgenden Bereiche berät: Prostitution, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, häusliche Gewalt, Interventionsstelle/Clearingstelle, sexualisierte Gewalt (auch in Kindheit und Jugend).
Zusätzlich sind Sie Mitglied in einschlägigen Verbänden, Netzwerken oder Koordinierungskreisen (für genauere Angaben siehe Nummer 2.1 VwV FBS).
Verfahrensablauf
Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto im Serviceportal BW an:
- Geben Sie den Standort der Einrichtung an und wählen Sie das passende Online-Formular aus:
- Den Online-Antrag, falls Sie Fördermittel beantragen möchten
- Den Online-Mittelabruf, falls Sie den Zuwendungsbescheid schon erhalten haben und sich nun die Fördermittel auszahlen lassen möchten
- Den Online-Verwendungsnachweis inklusive Statistik, falls Sie im Vorjahr Fördermittel erhalten haben
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
- Bei Antragstellung ist im Upload-Bereich zusätzlich ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Organisations- und Stellenplan hochzuladen.
- Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatisch generierte Sendebestätigung.
- Sind alle förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid entweder per E-Mail versendet oder an Ihr service-bw-Postfach
- Nach Erhalt des Bescheids können Sie den Mittelabruf (Auszahlung des Förderbetrages) ganz oder in Teilbeträgen über das hier hinterlegte Online-Formular beantragen und erhalten die Überweisung.
- Nach Ablauf des Förderzeitraums (Kalenderjahr) ist der Verwendungsnachweis inklusive Statistik ebenfalls über das hier hinterlegte Online-Formular auszufüllen.
Fristen
Anträge: bis zum 31.03. jedes laufenden Jahres
Mittelabrufe: bis 30.11. jedes laufenden Jahres
Verwendungsnachweise: bis zum 31.03. des Folgejahres
Erforderliche Unterlagen
Nur für die Antragstellung:
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Organisations- und Stellenplan
Die Vorlagen für diese Pläne finden Sie zum Download auf der Website des Sozialministeriums unter Ausbau Hilfesystem: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hier
Kosten
keine
Hinweise
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium
Freigabevermerk
06.03.2026 Regierungspräsidium Freiburg