Behördenwegweiser
Ausländeramt
Beschreibung
Das Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises ist nicht für alle Kreisgemeinden zuständig. Die Großen Kreisstädte nehmen die Aufgaben für sich und ihre in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Gemeinden selbst wahr.
Dazu zählen:
Hockenheim mit Altlußheim, Neulußheim und Reilingen
Leimen
Schwetzingen
Sinsheim mit Angelbachtal und Zuzenhausen
Weinheim
Wiesloch mit Dielheim.
Wenn Sie in einer dieser Gemeinden wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an das Rathaus Ihrer Großen Kreisstadt.
Parkplatz
Kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage.
Anfahrtsbeschreibung
Unsere Dienstgebäude sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Bahn: Vom Heidelberger Hauptbahnhof ca. 5 Min. Fußweg.
Bus: Bushaltestelle "Stadtwerke" - Linien von RNV und BRN.
Straßenbahn: Straßenbahnhaltestellen "Stadtbücherei" - RNV-Linien 5, 21,22, 23, 26 und "Römerkreis Süd" - RNV-Linien 23, 24.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen
- Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen
Formulare und Onlinedienste
Behördennummer 115
Sie haben Fragen - wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.
Der Vorteil der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?
Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.
Das 115-Serviceversprechen
Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung - egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden erreichen Sie schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de